| PRECON
Medien GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma PRECON Medien
GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Wareoder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers,
insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen,
d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals
nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss
2. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch PRECON
Medien GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss
wird der Kunde entweder von PRECON Medien GmbH durch eine Bestätigung
unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung
der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung.
Bestellt der Kunde per Internet, so wird PRECON Medien GmbH jedoch
den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege
bestätigen.
2.2 Die Angebote der Firma PRECON Medien GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung
auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen
sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere
keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.4 Die Verlagsangestellten der Firma PRECON Medien GmbH sind nicht
befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.5 Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit,
so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3
Preise
3.1 Soweit nichts anderes angegeben, hält sich PRECON Medien
GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackung, Transport, Frachtversicherung, incl. der jeweils am Auslieferungstag
gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Witten oder bei Direktversand
ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen.
3.3 Für den Fachhandel berechnet PRECON Medien GmbH bei einem
Auftragswert unter ¤ 125,00 einen Mindermengenzuschlag von ¤
12,50 und bei einem Auftragswert von ¤ 150,00 bis 500,00 einen
Mindermengenzuschlag von ¤ 10,00.
§ 4
Liefer- und Leistungszeit
4.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen
und Liefertermine durch PRECON Medien GmbH steht unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma PRECON Medien
GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die PRECON Medien
GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen
und nicht von PRECON Medien GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche
Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen,
nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs,
Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen,
gleichgültig ob diese Ereignisse bei PRECON Medien GmbH, deren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen PRECON
Medien GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag
- soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit
dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten
sich in Verzug befindet.
4.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt,
vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird
PRECON Medien GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich PRECON Medien GmbH nur berufen, wenn der
Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4.4 Sofern PRECON Medien GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat
der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober
Fahrlässigkeit der Firma PRECON.
4.5 PRECON Medien GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung
als selbständige Leistung.
§ 5
Annahmeverzug
5.1 Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist PRECON
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. PRECON Medien GmbH kann sich hierzu auch einer Spedition
oder eines Lagerhalters bedienen.
5.2 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an
PRECON Medien GmbH als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne
weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens
jedoch ¤ 25,00 zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten
kann PRECON Medien GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis
vom Käufer fordern.
5.3 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die
Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt die
Ware nicht abnehmen zu wollen, kann PRECON Medien GmbH die Erfüllung
des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. PRECON Medien GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz
wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den
Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6
Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der PRECON
Medien GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als
beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager der Firma PRECON Medien GmbH verlassen
hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme
der Transportkosten durch PRECON Medien GmbH hat keinen Einfluss
auf den Gefahrübergang.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
beträgt 24 Monate.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung, soweit der Mangel hier auf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung,
Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts-
und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte
aus.
8.3 Der Käufer muß uns die Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes,
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, daß das defekte
Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung (Lieferschein),
mit dem das Gerät geliefert wurde, an die PRECON Medien GmbH
„Serviceabteilung“ zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert
wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns
unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum
Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte
dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten,
die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verlorengehen können.
8.5 Schlägt die zweimalige Nachbesserung nach angemessener Fristfehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche
bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe,
Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsansprüche gegen PRECON Medien GmbH stehen
nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.8 Für SmartCards und deren Sendezeiten- sowie Satelliten-/Transponderwechsel
übernehmen wir grundsätzlich keine Garantie oder Haftung,
dieses gilt auch für Pay-TV Anbieter Konkurs oder an-dere Begebenheiten!
8.9 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit
seitens PRECON Medien GmbH vorliegt.
§ 9 Rückgabe/Widerrufsrecht
9.1 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch
die Bestellung und deren Annahme seitens PRECON Medien GmbH zunächst
ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb
kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm,
die original verpackte und unbenutzte Ware, zurücksenden.
Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Es genügt, wenn
die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen
Spediteur
aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten
von PRECON Medien GmbH, es sei denn, dass der Bestellwert der
gelieferten
Ware bis zu EURO 40.- beträgt. Im letzteren Fall sind die Rückversandkosten
vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte
Ware geliefert bekommen.
Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit
als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb
der 14-Tages-Frist ein schriftliches Rücknahmeverlangen an PRECON
Medien GmbH ab Eingang der Ware sendet. Alternativ hat der Kunde
das Recht, innerhalb ebenfalls einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der
Ware eine schriftliche Widerrufserklärung, die keiner Begründung
bedarf, an PRECON Medien GmbH zu senden.
Auch in diesem Fall ist der Kunde zur Rücksendung und gegebenenfalls
zur Tragung der Versandkosten, verpflichtet.
Brief/Paket: PRECON Medien GmbH, Dortmunder Str. 12, 58455 Witten
9.2 Soll der Kaufpreis durch oder über PRECON Medien GmbH finanziert
werden, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts
auch nicht an seine auf Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung
gebunden.
9.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen Services
von PRECON Medien GmbH, in deren Besonderen Geschäftsbedingungen
ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, wie z.B. für Waren die
bei der PRECON Auktion ersteigert wurden, sowie für folgende Warengruppen:
• Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVD’s, Software, soweit deren
Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurde(n);
• Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte und Bücher; Meterware;
Verbrauchsmaterial;
• Waren, die nach Kunden-Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
• Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind oder schnell verderben können.
9.4 Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren
bzw. Warengruppen bei PRECON Medien GmbH auf, ist ein Widerrufsrecht
ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind:
• Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online
heruntergelanden wurden;
• Waren, die nach Kunden-Spezifikation aus Standardkomponenten konfiguriert
werden, wie z.B. individuell konfigurierter Satelliten-Anlage, Computerhardware
mit/ohne Software-Installationen, sobald diese genutzt oder in Betrieb
genommen werden;
• vom Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden
bereits eingebaut wurden; Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter,
Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung
oder Verpackung geöffnet wurde;
• Sonder-Bestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden
bestellte Ersatzteile etc.; SmartCards für das Bezahl-Fernseh,
Telefonkarten sowie Travel-SmartCards, soweit deren Versiegelung oder
Verpackung geöffnet wurde; Prepaid-Cards oder Pakete, bei denen
die Telefonkarte benutzt wurde, bzw. der Pin-Brief geöffnet wurde.
9.5 PRECON GmbH behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter
Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der
Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware
nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen
ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die
Ware nur in dem für
eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.
9.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Einkäufe
vor Ort, d.h. In den Geschäftsräumen der PRECON Medien
GmbH. Hier bei gilt sollte eine Ware wegen Nichtgefallen oder Falschbestellung
zurückgegeben werden, so erhält der Kunde einen Warengutschein
der bei PRECON eingelöst werden kann. Sollte der Kunde eine Rückerstattung
des bezahlten Betrages in bar, als Scheck oder als Kreditkarten-Gutschrift
wünschen, so berechnet PRECON eine 25%-tige Stornopauschale des
Warenwertes. Die Stornopauschale setzt sich aus den Stornierungskosten
und den Kosten für ein nicht mehr als neu zu verkaufendes Gerät
zusammen! Die Voraussetzung für die Rückgabe ist immer die
original verpackte und mangelfreie, Rücklieferung der Ware. Die
gegebenenfalls erforderlichen Transport-kosten fallen dem Käufer
zur Last!
§ 10
Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die PRECON Medien
GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden PRECON Medien GmbH vom Käufer die folgenden
Sicherheiten gewährt, die PRECON Medien GmbH auf Verlangen
des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
10.2 Die Ware bleibt Eigentum der Firma PRECON Medien GmbH (Vorbehaltsware).
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für PRECON als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne PRECON zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren,
entsteht für PRECON Medien GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil
an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware um Wert der neuen Sache bei Verbindung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns
bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte
ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nach
kommt.
10.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum der PRECON Medien GmbH hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
10.5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt
er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht,
ist PRECON berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder
ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 11
Zahlung
11.1 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck,
Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders
vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu
Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die
Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket)
gegen Transportschaden versichert werden.
11.2 PRECON Medien GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
11.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
11.4 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen,
wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
11.5 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in
Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus
dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände
bekannt werden die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers
zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheiten auszuführen.
11.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 12
Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern
es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8
Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist
die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange
nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots
überwiegen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragschluss und
aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 14
Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese
weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 15
Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang
mit den Lieferungen von PRECON Medien GmbH zugänglich werdenden
Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als
Geschäfts-
oder Betriebsgeheimnisse von PRECON Medien GmbH erkennbar sind
und
vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie soweit
dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder
aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise
zu verwerten.sdsd
§ 16
Datenschutz
Die PRECON Medien GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 17
Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den
deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche
Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die
„ECCN“ (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer
Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung,
unabhängig davon, daß der Käufer für das Einholen
jeglich behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen
hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 18
Anwendbares Recht
17.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen PRECON Medien GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne
des HGB juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Witten ausschließlicher Gerichtstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
17.2 Sollen einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten,
so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem
Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen,
die dem dfsfsfsdfsdfdsfds Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
davon unberührt.
Datenspeicherung:
Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG
gespeichert. Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung,
Werbung der Firma PRECON Medien GmbH ohne vorherige Aufforderung
übermittelt zu bekommen.
Rücknahme von Elektrogeräten
und Batterien
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien
Im Lieferumfang vieler Elektrogeräte befinden sich Batterien,
die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen verwendet werden. Im Zusammenhang
mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler
gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf
diese Verordnung hinzuweisen. Bitte entsorgen Sie die verbrauchten
Batterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (siehe BattV §7),
kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im
Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung über den Hausmüll
ist ausdrücklich verboten und gefährdet unsere Umwelt. Von
uns erhaltene Batterien können Sie uns unentgeltlich zurückgeben,
oder ausreichend frankiert per Post zurückschicken.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber
Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektrogeräten
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich
dazu verpflichtet, in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte
kostenlos zurücknehmen. Auch ist der Vertrieb von Elektrogeräten
nur noch zulässig, wenn deren Hersteller offiziell registriert
sind. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit
zu informieren, dass Elektrogeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall
zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme für Elektrogeräte zu entsorgen
sind. Elektrogeräte, die von dieser Regelung betroffen sind, sind
mit einem Symbol (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet.
Stand 06/2008
PRECON Medien GmbH
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